Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Schweizer Skischule Einsiedeln (nachstehend SSE), für die von uns im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der SSE abgeschlossen wird

Der Vertrag zwischen Ihnen und der SSE kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen) für Sie und die SSE wirksam.
Meldet die buchende Person weitere Kunden an, so steht sie für deren Vertragsverpflichten (insbesondere Bezahlung) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Kunden der SSE.

Leistungen und Preise

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.
Die Unterrichtspreise ersehen Sie aus dem Prospekt. Mehrfach-Tickets (3er oder 6er) sind ab Verkauf 365 Tage gültig. Die Angaben gelten in CHF. Die Umrechnung in EURO erfolgt bei Bezahlung zu einem von der SSE festgelegten Umrechnungskurs unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses.
Die SSE behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, so orientiert Sie die SSSE vor Vertragsabschluss.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss oder bei telefonischer Buchung unmittelbar vor Antritt des Unterrichts. Wir akzeptieren nebst Bargeld auch Maestro Card, Eurocard und TWINT

Annulationsbedingungen

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder den Unterricht absagen (annullieren), so müssen Sie dies persönlich durch ein Telefonat oder E-Mail mitteilen. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen nach 16.00 Uhr vom Vortrag Ihres Unterrichts, erfolgt keine Rückerstattung. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle.
Wenn Sie ihren Unterricht absagen müssen, können Sie einen Ersatzgast benennen. Tritt ein Ersatzgast in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Unterrichts.

Unterrichtsabsage

Die SSE ist berechtigt, Ihre Kursteilnahme abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt die SSE Ihnen den bereits bezahlten Unterrichtspreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Mindestteilnehmerzahl: Für alle von der SSE angebotenen Klassen-Skiunterrichte gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie dem Prospekt entnehmen können. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die SSE das Recht vor, Klassen zusammenzulegen, Kurse kurzfristig abzusagen oder Ihnen (auch gegen Mehrpreis) ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Wenn der Unterricht infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden muss und Sie an keinem anderen Kurs teilnehmen können, wird die SSE Ihnen den bereits bezahlten Unterrichtspreis zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Je nach Wetterlage kann der Unterricht aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Programmänderungen

Die SSE kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Angebotsänderung entsteht.

Haftung

Für Unfälle, die sich während einer Inanspruchnahme eines Leistungsangebotes oder einer Veranstaltung der SSSE ereignen, lehnt die SSE jede Haftung ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers.
Die SSE haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- Auf Versäumnisse Ihrerseits
- Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
- Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die SSE, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

Entspricht der Unterricht nicht der vertraglichen Vereinbarung oder sind Sie mit der Art des Unterrichts nicht einverstanden und kann vor Ort keine Einigung erzielt werden, wenden Sie sich direkt an die Schulleitung. Beanstandungen sind schriftlich mit Datum, Vorfall und involvierten Personen an die SSE zu richten.

Datenschutz

Die Daten, die Sie uns anvertrauen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns ein Anliegen. Deshalb haben wir uns grosse Mühe gegeben, diesen Onlineshop sicher zu machen.
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe
dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Soweit wir uns Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedienen, sind wir berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der Shop-Betreiber wahrt in jedem Falle die Vertraulichkeit dieser Daten und wird diese nicht verkaufen, vermieten oder Dritten zur Verfügung stellen, wenn es nicht für Vertragszwecke erforderlich ist.

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der SSE ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Einsiedeln.

 

Einsiedeln, 1. Oktober 2023